Die Kündigung eines Mietverhältnisses ist an klare gesetzliche Voraussetzungen gebunden. Bei Wohnraum kann der Vermieter nur bei einem berechtigten Interesse kündigen, etwa bei Eigenbedarf oder erheblichen Vertragsverletzungen. Formfehler, fehlende Begründung oder unwirksame Kündigungsgründe machen eine Kündigung häufig angreifbar.
Wir vertreten sowohl Mieter, die eine Kündigung erhalten haben und sich dagegen wehren wollen, als auch Vermieter, die rechtssicher kündigen möchten. Wir prüfen die Kündigung, achten auf Fristen und begleiten Sie bis zur außergerichtlichen oder gerichtlichen Klärung.
Typische Fragen
- Ist die Kündigung formell und inhaltlich wirksam?
- Liegt ein berechtigtes Interesse wie Eigenbedarf vor?
- Welche Fristen muss ich einhalten?
- Kann ich der Kündigung widersprechen?
- Wann ist eine fristlose Kündigung zulässig?
So gehen wir vor
- Prüfung von Mietvertrag und Kündigungsschreiben
- Bewertung der Kündigungsgründe und Formalien
- Klärung der Fristen und Widerspruchsmöglichkeiten
- Außergerichtliche Vertretung gegenüber der Gegenseite
- Vertretung im Räumungs- oder Kündigungsprozess
Häufige Fragen
Kann der Vermieter einfach so kündigen?
Bei Wohnraum benötigt der Vermieter ein berechtigtes Interesse, etwa Eigenbedarf oder eine erhebliche Pflichtverletzung des Mieters. Ohne einen solchen Grund ist die Kündigung meist unwirksam.
Kann ich einer Kündigung widersprechen?
Unter bestimmten Voraussetzungen, etwa bei besonderer Härte, kann der Mieter einer ordentlichen Kündigung widersprechen. Wir prüfen, ob das in Ihrem Fall möglich ist.
Wie schnell muss ich handeln?
Reagieren Sie zügig, da im Mietrecht Fristen gelten. Eine frühe Prüfung sichert Ihre Handlungsmöglichkeiten.