Wenn Sie mit uns Kontakt aufgenommen und wir in einem Telefonat oder in einer Besprechung in unserer Kanzlei Ihr Anliegen besprochen und Sie über die relevanten rechtlichen Aspekte aufgeklärt haben, sind Sie in die Lage versetzt, einschätzen zu können, wie weiter vorgegangen werden kann. Das ist eine sogenannte Erstberatung, die definiert ist als die erstmalige rechtliche Auskunft und Beratung eines Rechtsuchenden zu einem konkreten Sachverhalt, durch die der Rechtsanwalt dem Mandanten eine erste rechtliche Einschätzung seiner Angelegenheit vermittelt – insbesondere zur Rechtslage, zu bestehenden Ansprüchen oder Risiken sowie zu möglichen weiteren Vorgehensweisen –, ohne dass damit bereits eine umfassende Fallbearbeitung, Vertretung nach außen oder ein konkretes Tätigwerden (z. B. Schriftsatzfertigung, Korrespondenz mit Dritten) verbunden ist.
Durch ein solches Beratungsgespräch entsteht ein Beratungsvertrag, der einen Gebührenanspruch begründet. Dieser ist für einen Verbraucher auf höchstens 190,00 € plus auslagen und MwSt., also 249,90 €, begrenzt.
Eine „unverbindliche“ oder honorarfreie Auskunft ist damit ausgeschlossen, sobald wir Sie inhaltlich zur Rechtslage Ihres Anliegens beraten haben.
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Mo., Di. & Do.: 9–13 Uhr und 14–17 Uhr
Mi. & Fr.: 9–13 Uhr - und nach Vereinbarung
Unsere Kanzlei befindet sich in der Mittelgasse 30 in 65232 Taunusstein und ist mit dem Auto sowie mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar. Aus Wiesbaden, Mainz, Frankfurt und Koblenz gelangen Sie über die umliegenden Autobahnen und Bundesstraßen bequem zu uns. Parkmöglichkeiten befinden sich in unmittelbarer Nähe. Wenn Ihnen die Anreise nicht möglich ist, nutzen Sie gerne unser Angebot zur digitalen Beratung per Video oder Telefon.