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Arbeitsrecht & Kündigungsschutz

Ob Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Streit um das Zeugnis: Wir vertreten Ihre Interessen im Arbeitsverhältnis sachlich und zielorientiert.

Das Arbeitsverhältnis berührt die wirtschaftliche Existenz. Umso belastender ist eine Kündigung oder ein Konflikt am Arbeitsplatz. Wir beraten Arbeitnehmer, die sich gegen eine Kündigung wehren oder eine angemessene Abfindung erzielen möchten, ebenso wie Arbeitgeber, die rechtssichere Entscheidungen treffen wollen.

Wir prüfen die Wirksamkeit von Kündigungen, bewerten Aufhebungs- und Abwicklungsverträge und vertreten Sie im Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht. Weil im Arbeitsrecht kurze Fristen gelten, sollten Sie bei einer Kündigung zügig handeln.

Ihre Situation

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Häufige Fragen

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Gegen eine Kündigung muss die Kündigungsschutzklage in der Regel innerhalb von drei Wochen nach Zugang beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Danach gilt die Kündigung meist als wirksam.
Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht nur in bestimmten Fällen. Häufig wird eine Abfindung jedoch im Rahmen eines Vergleichs im Kündigungsschutzverfahren ausgehandelt.
Ein Aufhebungsvertrag kann Nachteile beim Arbeitslosengeld haben. Lassen Sie ihn vor einer Unterschrift prüfen, damit Sie die Folgen kennen.

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