Wohnungseigentumsrecht (WEG)
Das Zusammenleben in einer Eigentümergemeinschaft bringt eigene rechtliche Fragen mit sich. Wir begleiten Sie fundiert durch das WEG-Recht.
Im Wohnungseigentumsrecht geht es um das Verhältnis der Eigentümer untereinander, um Beschlüsse der Eigentümerversammlung, die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums und die Verteilung von Kosten. Nicht selten entstehen Konflikte über Instandhaltung, Hausgeld oder die Anfechtung von Beschlüssen.
Rechtsanwältin Heidrun Kurtz berät als Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Eigentümer und Verwalter. Wir prüfen Beschlüsse und Abrechnungen, beraten zu Rechten und Pflichten in der Gemeinschaft und vertreten Sie bei der Anfechtung von Beschlüssen sowie in gerichtlichen Verfahren.
Ihre Situation
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- Sie möchten einen Beschluss der Eigentümerversammlung anfechten.
- Es gibt Streit über Hausgeld, Sonderumlagen oder die Jahresabrechnung.
- Fragen der Instandhaltung oder baulicher Veränderungen sind unklar.
- Sie sind Verwalter und benötigen rechtssichere Grundlagen für Ihre Entscheidungen.
So unterstützen wir Sie
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- Wir prüfen Beschlüsse der Eigentümerversammlung auf ihre Rechtmäßigkeit.
- Wir bewerten Abrechnungen, Kostenverteilung und Sonderumlagen.
- Wir beraten zu baulichen Veränderungen und zur Instandhaltung.
- Wir vertreten Sie bei der Beschlussanfechtung und im WEG-Verfahren.
Häufige Fragen
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In welcher Frist kann ich einen Beschluss anfechten?
Wer trägt die Kosten für Instandhaltungen am Gemeinschaftseigentum?
Darf ich bauliche Veränderungen an meinem Sondereigentum vornehmen?
Direkt erreichbar
06128 / 000 00
kanzlei@kurtz-lynen.de
Musterstraße 1, 65232 Taunusstein
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