Ich bin Heidrun Kurtz, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Im WEG-Recht ist für mich eines entscheidend: Das Gesetz ist der Rahmen, was in Ihrer Gemeinschaft gilt, ergibt sich vorrangig aus Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung. Sie geht dem Gesetz in weiten Teilen vor und ist von Anlage zu Anlage verschieden. Erst mit ihr sind verlässliche Einschätzungen möglich.
Für Verwalter: Rechtssicherheit bei kniffligen Fragen
Sie stehen im Alltag regelmäßig vor Fragen, die über das Übliche hinausgehen – etwa zur Reichweite eines Beschlusses, zur richtigen Kostenverteilung nach der jeweiligen Gemeinschaftsordnung oder zur rechtssicheren Umsetzung baulicher Maßnahmen. Ich unterstütze Sie dabei, solche Fragen fundiert zu klären, bevor sie zum Streitfall in der Gemeinschaft werden.
Sie haben eine rechtliche Zweifelsfrage aus Ihrer Verwaltungspraxis? Sprechen Sie mich an.
Für Käufer: Was auf Sie zukommt, bevor Sie unterschreiben
Wer eine Eigentumswohnung kauft, tritt in eine bestehende Gemeinschaft mit eigenen Regeln ein. Die Teilungserklärung zeigt dabei nur die ursprüngliche Rechtslage. Was tatsächlich gilt, ergibt sich erst zusätzlich aus:
- der Beschlusssammlung – z.B. über anstehende Maßnahmen und die Verteilung deren Kosten
- den Protokollen der letzten Eigentümerversammlungen – z.B. laufende
- Streitigkeiten, Stimmung in der Gemeinschaft
- Wirtschaftsplan und Jahresabrechnungen – die tatsächliche Kostenbelastung
- der Höhe der Instandhaltungsrücklage – zu niedrig, drohen teure Sonderumlagen
Ich prüfe diese Unterlagen für Sie und sage Ihnen konkret, worauf Sie sich einlassen – bevor Sie unterschreiben, denn danach lässt sich kaum noch etwas korrigieren.
Sie planen den Kauf einer Eigentumswohnung? Lassen Sie mich vorab prüfen, was auf Sie zukommt.
Für Eigentümergemeinschaften: Vertretung bei Beschlussanfechtungen
Wird ein Beschluss Ihrer Gemeinschaft angefochten, vertrete ich in der Regel die Gemeinschaft. Ziel ist, den gefassten Beschluss zu verteidigen und die Gemeinschaft in einem oft emotional geführten Verfahren souverän zu vertreten.
Für einzelne Eigentümer: Eine ehrliche Einschätzung statt falscher Hoffnungen
Sie sind mit einem Beschluss nicht einverstanden? Ich prüfe für Sie realistisch, ob eine Anfechtung Aussicht auf Erfolg hat. Gemeinschaften sollen handlungsfähig bleiben, deswegen liegen die Hürden hoch; nicht jedes berechtigte Störgefühl führt daher zu einem erfolgreichen Verfahren. Genau deshalb lohnt sich eine nüchterne Einschätzung vor der Klage, nicht danach.
Sie überlegen, einen Beschluss anzufechten? Ich sage Ihnen offen, ob sich das lohnt.