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Ordnungswidrigkeiten & Führerscheinangelegenheiten

Nicht jeder Bußgeldbescheid ist berechtigt. Wir prüfen Messungen, Fristen und Formalien und vertreten Sie im Einspruchsverfahren.

Bußgeldbescheide wegen Geschwindigkeits-, Abstands- oder Rotlichtverstößen können neben dem Bußgeld auch Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot nach sich ziehen. Häufig lohnt sich eine anwaltliche Prüfung, denn Messverfahren, Fristen und die Verwertbarkeit von Beweisen sind oft angreifbar.

Wir prüfen Ihren Bescheid und beraten Sie, ob ein Einspruch sinnvoll ist. Auch in Fahrerlaubnisangelegenheiten, etwa bei drohendem Fahrverbot oder Fragen zur Wiedererteilung, stehen wir Ihnen zur Seite. Ziel ist es, unangemessene Folgen für Ihre Mobilität abzuwenden.

Ihre Situation

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Häufige Fragen

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Ob ein Einspruch Erfolg verspricht, hängt von den Umständen ab, etwa der Messmethode, der Beweislage und der Höhe der drohenden Folgen. Wir prüfen dies für Sie im Einzelfall.
Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie in der Regel innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen. Diese Frist sollte unbedingt gewahrt werden.
In bestimmten Konstellationen lässt sich ein Fahrverbot vermeiden oder in eine höhere Geldbuße umwandeln. Ob das möglich ist, klären wir anhand Ihres Falls.

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