Ordnungswidrigkeiten und Führerscheinangelegenheiten

Fachanwälte für Verkehrsrecht im Raum Wiesbaden und Taunusstein und Rhein-Main

Geblitzt, Abstand nicht eingehalten, Rotlicht überfahren oder Handy am Steuer? Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren kann zu Bußgeld, Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von bis zu sechs Monaten führen. Unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht prüfen Ihre Chancen gegen Bußgeldbescheid und Fahrverbot.

Anhörungsbogen erhalten? Nicht vorschnell antworten

Nach einem Verstoß erhalten Sie zunächst einen Anhörungsbogen – nur Ihre Personalien müssen Sie angeben, aber nicht wer gefahren ist. Sie haben das Recht zu schweigen, und aus dem Schweigen darf die Behörde keine negativen Schlüsse ziehen. Sinnvoll ist zunächst die Akteneinsicht, die nur ein Anwalt beantragen kann – erst danach lässt sich beurteilen, ob der Vorwurf trägt.

Typische Angriffspunkte: Fahrer auf dem Foto nicht erkennbar, Messfehler, bereits eingetretene Verjährung (in der Regel drei Monate), Formfehler im Verfahren.

Anhörungsbogen erhalten? Machen Sie keine Angaben, bevor wir Akteneinsicht genommen haben.

Michael Lynen
Gerade für berufliche Vielfahrer ist der Erhalt der Fahrerlaubnis unglaublich wichtig. In vielen Fällen können erreichen, dass der Führerschein nicht abgegeben werden muss oder ein Fahrverbot zumindest mit dem Urlaub des Mandanten angeglichen wird.

Michael Lynen

Fachanwalt für Verkehrsrecht · ADAC-Vertragsanwalt

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen eingelegt werden – diese Frist ist zwingend, danach wird der Bescheid rechtskräftig. Erfolgt keine Einstellung, entscheidet das Gericht, ob der Bescheid Bestand hat oder ob sich zumindest ein Fahrverbot durch eine höhere Geldbuße abwenden lässt. Gerade für Berufstätige, die auf ihr Fahrzeug angewiesen sind, ist das oft entscheidend.

Bußgeldbescheid erhalten? Die Zwei-Wochen-Frist läuft ab Zustellung – warten Sie nicht.

Guido Kurtz
Wir setzen uns mit jahrzehntelanger Erfahrung im Verkehrsrecht für Sie ein. Häufig können wir ein Fahrverbot gerade noch abwenden.

Guido Kurtz

Fachanwalt für Verkehrsrecht

FAQ im im Ordnungswidrigkeitenrecht

Nur Ihre Personalien sind verpflichtend anzugeben. Ob und was Sie darüber hinaus angeben, sollten Sie vorher mit uns klären.

Wir prüfen insbesondere die Qualität es Fahrerfotos und ob Sie darauf tatsächlich erkennbar sind.

Das hängt vom Bescheid bzw. Urteil ab; oft lässt sich der Zeitpunkt mit dem Gericht abstimmen, etwa um Urlaub oder berufliche Termine herum.

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