Fahrzeugmängel und Gewährleistung

Fachanwälte für Verkehrsrecht im Raum Wiesbaden und Taunusstein und bundesweit

Fahrzeug nicht in Ordnung? Ob Motor, Elektronik oder Klimaanlage – nach dem Kauf eines Autos oder Motorrads zeigen sich Mängel oft erst nach einigen Wochen. Unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht prüfen Ihre Ansprüche auf Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz.

Kauf vom Händler: volle Gewährleistung

Beim Kauf von einem Händler stehen Ihnen als Verbraucher die vollen gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu – zwei Jahre lang, ohne dass der Händler seine Haftung wirksam ausschließen kann. Tritt ein Mangel innerhalb des ersten Jahres auf, wird vermutet, dass er schon bei Übergabe vorlag – das erleichtert Ihnen den Nachweis erheblich.

Für gewerbliche Käufer bedarf es einer gesonderten Beurteilung des Sachverhalts.

Mangel am Fahrzeug, Händler stellt sich quer? Lassen Sie Ihre Ansprüche prüfen.

Kauf von Privat: viele Ausschlüsse sind unwirksam

Verkäuferklauseln wie „gekauft wie gesehen, keine Haftung” sind unwirksam, wenn sie gegen AGB-Recht verstoßen. Aber selbst bei einem wirksamen Ausschluss haftet der Verkäufer bei arglistiger Täuschung und für zugesicherte Eigenschaften – etwa die Unfallfreiheit. Wir prüfen Ihren Vertrag und die Erfolgsaussichten.

Privatkauf und der Verkäufer hat etwas verschwiegen? Lassen Sie den Vertrag prüfen.

Guido Kurtz
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht arbeite ich stets eng mit KFZ-Sachverständigen zusammen. Dies ist ein enormer Vorteil bei der rechtlichen Bewertung der Ansprüche meiner Mandanten.

Guido Kurtz

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Manipulierter Tacho oder verschwiegener Unfallschaden

Ein zurückgedrehter Kilometerstand oder ein verschwiegener Unfallschaden berechtigen regelmäßig zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und zur Rückabwicklung des Kaufs – daneben kommen Schadensersatzansprüche in Betracht. Wir arbeiten mit erfahrenen KFZ-Sachverständigen zusammen, um den Mangel zu belegen, und beraten Sie auch zur Frage einer Strafanzeige gegen den Verkäufer.

Verdacht auf Tachomanipulation oder verschwiegenen Unfallschaden? Wir klären Ihre Ansprüche.

Michael Lynen
In den meisten Kaufverträgen über ein gebrauchtes Fahrzeug ist entweder der Haftungsausschluss unwirksam oder der Verkäufer haftet für Mängel auf Grund zugesicherter Eigenschaften.

Michael Lynen

Fachanwalt für Verkehrsrecht · ADAC-Vertragsanwalt

FAQ im KFZ-Recht

Zunächst Anspruch auf Nacherfüllung (Reparatur oder Neulieferung). Schlägt diese fehl, können Sie zurücktreten,mindern oder Schadensersatz verlangen. Bei einem Privatkauf können die Rechte vertraglich eingeschränkt sein.

Nach dem zweiten gescheiterten Reparaturversuch gilt die Nacherfüllung in der Regel als fehlgeschlagen – Sie können vom Vertrag zurücktreten.

Das ist strafbarer Betrug. Sie können den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten und die Rückzahlung gegen Rückgabe des Fahrzeugs verlangen, daneben kommt Schadensersatz in Betracht.

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