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Allgemeines Vertragsrecht

Verträge bilden die Grundlage vieler Rechtsbeziehungen. Wir sorgen dafür, dass Ihre Interessen klar geregelt und durchsetzbar sind.

Ob Kauf-, Dienst-, Werk- oder Darlehensvertrag: Vertragsverhältnisse werfen im Alltag von Privatpersonen und Unternehmen zahlreiche Fragen auf. Häufig geht es um die Auslegung von Klauseln, um nicht erbrachte Leistungen, verspätete Zahlungen oder um die Frage, ob und wie man sich von einem Vertrag lösen kann.

Wir beraten Sie bei der Gestaltung und Prüfung von Verträgen, damit Rechte und Pflichten eindeutig geregelt sind. Kommt es zu Leistungsstörungen, prüfen wir Ihre Ansprüche auf Erfüllung, Minderung, Rücktritt oder Schadenersatz und vertreten Sie außergerichtlich sowie vor Gericht.

Ihre Situation

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Häufige Fragen

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Eine Prüfung vor der Unterzeichnung hilft, Risiken und unklare Klauseln frühzeitig zu erkennen. Das ist meist einfacher, als einen bereits geschlossenen Vertrag zu korrigieren.
Je nach Vertrag und Situation kommen Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt oder Schadenersatz in Betracht. Welcher Weg passt, hängt vom konkreten Fall ab.
Ob und wie ein Vertrag beendet werden kann, richtet sich nach der Vertragsart und den vereinbarten Regelungen. Wir prüfen die Voraussetzungen für Kündigung oder Rücktritt.

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