Allgemeines Vertragsrecht
Verträge bilden die Grundlage vieler Rechtsbeziehungen. Wir sorgen dafür, dass Ihre Interessen klar geregelt und durchsetzbar sind.
Ob Kauf-, Dienst-, Werk- oder Darlehensvertrag: Vertragsverhältnisse werfen im Alltag von Privatpersonen und Unternehmen zahlreiche Fragen auf. Häufig geht es um die Auslegung von Klauseln, um nicht erbrachte Leistungen, verspätete Zahlungen oder um die Frage, ob und wie man sich von einem Vertrag lösen kann.
Wir beraten Sie bei der Gestaltung und Prüfung von Verträgen, damit Rechte und Pflichten eindeutig geregelt sind. Kommt es zu Leistungsstörungen, prüfen wir Ihre Ansprüche auf Erfüllung, Minderung, Rücktritt oder Schadenersatz und vertreten Sie außergerichtlich sowie vor Gericht.
Ihre Situation
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- Sie möchten einen Vertrag vor der Unterzeichnung prüfen lassen.
- Ein Vertragspartner erbringt seine Leistung nicht, mangelhaft oder verspätet.
- Sie möchten sich von einem Vertrag lösen und kennen Ihre Optionen nicht.
- Es gibt Streit über die Auslegung einzelner Vertragsklauseln.
So unterstützen wir Sie
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- Wir gestalten und prüfen Verträge im Hinblick auf Ihre Interessen.
- Wir bewerten Leistungsstörungen und die daraus folgenden Ansprüche.
- Wir setzen Erfüllung, Minderung, Rücktritt oder Schadenersatz durch.
- Wir vertreten Sie in vertragsrechtlichen Auseinandersetzungen.
Häufige Fragen
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Sollte ich einen Vertrag vor der Unterschrift prüfen lassen?
Welche Rechte habe ich, wenn eine Leistung nicht erbracht wird?
Kann ich einen Vertrag einfach kündigen?
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06128 / 000 00
kanzlei@kurtz-lynen.de
Musterstraße 1, 65232 Taunusstein
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