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Verkehrsstrafrecht

Ein Vorwurf im Verkehrsstrafrecht kann Führerschein und Vorstrafenregister betreffen. Wir verteidigen Sie und wahren Ihre Rechte von Beginn an.

Verkehrsstrafsachen wie Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Unfallflucht oder Gefährdung des Straßenverkehrs haben oft weitreichende Folgen. Neben einer möglichen Geldstrafe drohen der Entzug der Fahrerlaubnis, eine Sperrfrist und ein Eintrag ins Führungszeugnis. Umso wichtiger ist eine sorgfältige Verteidigung ab dem ersten Vorwurf.

Als Fachanwälte für Verkehrsrecht prüfen wir die Akten, bewerten die Beweislage und entwickeln eine Verteidigungsstrategie. Rechtsanwalt Michael Lynen ist zudem im ADAC-Netzwerk aktiv. Wir raten dringend dazu, vor einer Aussage bei Polizei oder Staatsanwaltschaft zunächst anwaltlichen Rat einzuholen.

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Häufige Fragen

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Sie sind nicht verpflichtet, zur Sache auszusagen. Wir raten, vor jeder Aussage zunächst Akteneinsicht zu nehmen und den Sachverhalt anwaltlich prüfen zu lassen.
Bereits ab bestimmten Promillewerten kann eine Straftat vorliegen, in einzelnen Fällen auch darunter bei Ausfallerscheinungen. Die genaue Bewertung hängt vom Einzelfall ab.
Ob die Fahrerlaubnis erhalten bleibt, hängt vom konkreten Vorwurf und Verfahrensverlauf ab. Wir setzen uns dafür ein, unnötige oder unverhältnismäßige Maßnahmen abzuwenden.

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