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Kündigung im Mietrecht

Eine Kündigung des Mietverhältnisses muss strenge Voraussetzungen erfüllen. Wir prüfen, ob sie wirksam ist.

Die Kündigung eines Mietverhältnisses ist an klare gesetzliche Voraussetzungen gebunden. Bei Wohnraum kann der Vermieter nur bei einem berechtigten Interesse kündigen, etwa bei Eigenbedarf oder erheblichen Vertragsverletzungen. Formfehler, fehlende Begründung oder unwirksame Kündigungsgründe machen eine Kündigung häufig angreifbar.

Wir vertreten sowohl Mieter, die eine Kündigung erhalten haben und sich dagegen wehren wollen, als auch Vermieter, die rechtssicher kündigen möchten. Wir prüfen die Kündigung, achten auf Fristen und begleiten Sie bis zur außergerichtlichen oder gerichtlichen Klärung.

Typische Fragen

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So gehen wir vor

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Häufige Fragen

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Bei Wohnraum benötigt der Vermieter ein berechtigtes Interesse, etwa Eigenbedarf oder eine erhebliche Pflichtverletzung des Mieters. Ohne einen solchen Grund ist die Kündigung meist unwirksam.
Unter bestimmten Voraussetzungen, etwa bei besonderer Härte, kann der Mieter einer ordentlichen Kündigung widersprechen. Wir prüfen, ob das in Ihrem Fall möglich ist.
Reagieren Sie zügig, da im Mietrecht Fristen gelten. Eine frühe Prüfung sichert Ihre Handlungsmöglichkeiten.

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