Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall stellt sich für Geschädigte schnell die Frage, welche Ansprüche sie gegenüber dem Unfallverursacher und dessen Versicherung geltend machen können. Der Umfang des Schadensersatzes reicht dabei weiter, als viele annehmen. Neben den offensichtlichen Reparaturkosten kommen zahlreiche weitere Positionen in Betracht, die häufig übersehen werden.
Sachschaden und Wertminderung
Die grundlegende Position ist der Ersatz der Reparaturkosten oder – bei einem wirtschaftlichen Totalschaden – der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Der Geschädigte hat grundsätzlich das Recht, ein Sachverständigengutachten zur Feststellung des Schadens einzuholen; die Kosten hierfür trägt in der Regel die gegnerische Versicherung.
Hinzu kommt die sogenannte merkantile Wertminderung. Auch ein fachgerecht repariertes Fahrzeug erzielt auf dem Gebrauchtwagenmarkt oft einen geringeren Preis, weil es als Unfallwagen gilt. Diese Wertminderung ist ein eigenständiger, ersatzfähiger Schaden, der insbesondere bei jüngeren Fahrzeugen erheblich ins Gewicht fallen kann.
Nutzungsausfall, Mietwagen und Nebenkosten
Für die Zeit, in der das Fahrzeug repariert oder ersetzt wird, kann der Geschädigte entweder die Kosten eines Mietwagens oder eine pauschale Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Die Höhe richtet sich nach der Fahrzeugklasse und der Ausfalldauer. Voraussetzung ist ein tatsächlicher Nutzungswille und die Möglichkeit, das Fahrzeug zu nutzen.
Zu den weiteren ersatzfähigen Positionen zählen unter anderem Abschlepp- und Standkosten, Ummelde- und Zulassungsgebühren sowie eine allgemeine Kostenpauschale für den mit der Schadensabwicklung verbundenen Aufwand. Auch die Kosten für einen Rechtsanwalt trägt bei einem unverschuldeten Unfall regelmäßig die gegnerische Versicherung.
- Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert
- Merkantile Wertminderung
- Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten
- Schmerzensgeld bei Personenschäden
- Sachverständigen- und Anwaltskosten
Schmerzensgeld bei Personenschäden
Wurden bei dem Unfall Personen verletzt, kommt zusätzlich ein Anspruch auf Schmerzensgeld in Betracht. Dieses soll die erlittenen körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen ausgleichen. Für die Höhe sind unter anderem Art und Schwere der Verletzungen, die Dauer der Heilbehandlung und etwaige Dauerschäden maßgeblich.
Daneben können Verdienstausfall, Behandlungskosten und ein etwaiger Haushaltsführungsschaden geltend gemacht werden. Gerade bei schwereren Verletzungen ist eine sorgfältige Dokumentation aller Folgen wichtig, um sämtliche Ansprüche vollständig durchzusetzen.
Fazit
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall steht Geschädigten ein breites Spektrum an Ansprüchen zu, das von Reparaturkosten über Wertminderung und Nutzungsausfall bis zum Schmerzensgeld reicht. Wer die Regulierung allein der gegnerischen Versicherung überlässt, riskiert, dass einzelne Positionen zu niedrig oder gar nicht berücksichtigt werden. Eine anwaltliche Prüfung hilft, den Schaden vollständig durchzusetzen.