Kommt es zu einer körperlichen Auseinandersetzung, stehen die strafrechtlichen Folgen für den Täter meist im Vordergrund. Für das Opfer ist jedoch ebenso bedeutsam, dass ihm zivilrechtliche Ansprüche zustehen können. Wer durch eine Körperverletzung Schmerzen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen erleidet, hat gegenüber dem Angreifer regelmäßig einen Anspruch auf Schmerzensgeld.
Grundlage und Voraussetzungen des Anspruchs
Der Anspruch auf Schmerzensgeld ergibt sich aus dem Schadensersatzrecht. Voraussetzung ist eine rechtswidrige und schuldhafte Verletzung von Körper oder Gesundheit. Bei einer Schlägerei ist diese Voraussetzung in der Regel erfüllt, sofern der Geschädigte nicht selbst in vorwerfbarer Weise an der Auseinandersetzung beteiligt war.
Von Bedeutung ist die Frage eines möglichen Mitverschuldens. Hat sich das Opfer aktiv an der Schlägerei beteiligt oder die Auseinandersetzung provoziert, kann sich der Schmerzensgeldanspruch mindern. Die genaue Bewertung hängt vom Ablauf des Geschehens ab und erfordert eine sorgfältige Aufarbeitung des Sachverhalts.
Höhe und Durchsetzung
Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach Art und Schwere der Verletzungen, der Dauer der Behandlung, etwaigen Dauerschäden sowie den Umständen der Tat. Zur Orientierung dienen Schmerzensgeldtabellen, die vergleichbare Fälle abbilden. Sie ersetzen jedoch keine Einzelfallbetrachtung, da jeder Sachverhalt individuelle Besonderheiten aufweist.
Für die Durchsetzung ist eine gute Beweislage entscheidend. Ärztliche Atteste, Fotos der Verletzungen sowie Zeugenaussagen sollten frühzeitig gesichert werden. Ansprüche lassen sich zivilrechtlich verfolgen; zusätzlich besteht die Möglichkeit, sie im Wege des Adhäsionsverfahrens bereits im Strafprozess geltend zu machen.
Fazit
Opfer einer Schlägerei müssen die erlittenen Beeinträchtigungen nicht folgenlos hinnehmen. Neben der strafrechtlichen Verfolgung des Täters steht ihnen ein zivilrechtlicher Anspruch auf Schmerzensgeld zu, dessen Höhe sich nach den Verletzungsfolgen bemisst. Eine frühzeitige Beweissicherung und anwaltliche Begleitung erhöhen die Aussicht auf eine angemessene Entschädigung erheblich.