Heidrun Kurtz
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- Wohnraum- und Gewerbemietrecht
- Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen
- Mietminderung und Mängelbeseitigung
- Kündigung und Räumung
- Wohnungseigentumsrecht und Eigentümerversammlungen
- Beschlussanfechtung
Heidrun Kurtz hat sich auf das Miet- und Wohnungseigentumsrecht spezialisiert und trägt den entsprechenden Fachanwaltstitel. Sie berät sowohl Mieterinnen und Mieter als auch Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften. Dabei legt sie besonderen Wert darauf, Konflikte möglichst frühzeitig und einvernehmlich zu lösen, ohne die berechtigten Interessen ihrer Mandantschaft aus dem Blick zu verlieren.
Zu ihrem Tätigkeitsfeld gehören unter anderem Betriebskostenabrechnungen, Mietminderungen, Kündigungen und Räumungen sowie die Begleitung von Eigentümerversammlungen und die Prüfung von Beschlüssen. Wenn eine gerichtliche Klärung unvermeidbar ist, vertritt Heidrun Kurtz die Interessen ihrer Mandantinnen und Mandanten mit der nötigen Sorgfalt und Beharrlichkeit.
Häufige Fragen
Wie hoch darf eine Mietminderung ausfallen?
Muss ich als Vermieter jede Betriebskostenabrechnung akzeptieren?
Was kann ich gegen einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft tun?
Ihr Recht — konsequent durchgesetzt.
Fachanwältliche Beratung für Taunusstein, Wiesbaden, Mainz, Frankfurt und Koblenz. Schildern Sie uns Ihr Anliegen unverbindlich.