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Heidrun Kurtz

Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Heidrun Kurtz hat sich auf das Miet- und Wohnungseigentumsrecht spezialisiert und trägt den entsprechenden Fachanwaltstitel. Sie berät sowohl Mieterinnen und Mieter als auch Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften. Dabei legt sie besonderen Wert darauf, Konflikte möglichst frühzeitig und einvernehmlich zu lösen, ohne die berechtigten Interessen ihrer Mandantschaft aus dem Blick zu verlieren.

Zu ihrem Tätigkeitsfeld gehören unter anderem Betriebskostenabrechnungen, Mietminderungen, Kündigungen und Räumungen sowie die Begleitung von Eigentümerversammlungen und die Prüfung von Beschlüssen. Wenn eine gerichtliche Klärung unvermeidbar ist, vertritt Heidrun Kurtz die Interessen ihrer Mandantinnen und Mandanten mit der nötigen Sorgfalt und Beharrlichkeit.

Häufige Fragen

Die Höhe einer Mietminderung richtet sich nach Art und Umfang des Mangels und ist im Einzelfall zu bestimmen. Wir prüfen die Umstände Ihrer Wohnung und schätzen ein, in welchem Rahmen eine Minderung rechtlich vertretbar ist.
Nein. Betriebskostenabrechnungen müssen bestimmten formalen und inhaltlichen Anforderungen genügen. Wir prüfen Abrechnungen sowohl für Vermieter als auch für Mieter auf ihre Richtigkeit.
Beschlüsse einer Eigentümerversammlung können unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb einer Frist gerichtlich angefochten werden. Wir beraten Sie zu Ihren Erfolgsaussichten und den einzuhaltenden Fristen.
Heidrun Kurtz

Ihr Recht — konsequent durchgesetzt.

Fachanwältliche Beratung für Taunusstein, Wiesbaden, Mainz, Frankfurt und Koblenz. Schildern Sie uns Ihr Anliegen unverbindlich.