Michael Lynen
Fachanwalt für Verkehrsrecht, ADAC-Vertragsanwalt
- Verkehrsunfallrecht und Schadensersatz
- Personenschäden und Schmerzensgeld
- Bußgeld- und Fahrverbotsverfahren
- Fahrerlaubnisrecht
- Verkehrsstrafrecht
- KFZ-Kaufrecht
Michael Lynen ist als Fachanwalt für Verkehrsrecht und ADAC-Vertragsanwalt ein erfahrener Ansprechpartner für alle Fragen des Straßenverkehrs. Er begleitet Mandantinnen und Mandanten von der ersten Einschätzung nach einem Unfall bis zur vollständigen Regulierung des Schadens und, falls erforderlich, bis zur gerichtlichen Durchsetzung ihrer Ansprüche.
Sein besonderes Augenmerk gilt der vollständigen Schadensregulierung nach Verkehrsunfällen sowie der Verteidigung in Bußgeld- und Fahrverbotsverfahren. Als ADAC-Vertragsanwalt ist er mit den Anforderungen an eine effiziente und mandantenorientierte Bearbeitung verkehrsrechtlicher Fälle bestens vertraut. Michael Lynen setzt auf klare Kommunikation und eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten.
Häufige Fragen
Welche Schäden kann ich nach einem unverschuldeten Unfall geltend machen?
Was bedeutet es, dass Sie ADAC-Vertragsanwalt sind?
Lohnt sich Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid?
Ihr Recht — konsequent durchgesetzt.
Fachanwältliche Beratung für Taunusstein, Wiesbaden, Mainz, Frankfurt und Koblenz. Schildern Sie uns Ihr Anliegen unverbindlich.