Gewerbemietrecht

Gewerbemietverträge folgen anderen Regeln als die Wohnraummiete. Wir sorgen für klare und tragfähige Vereinbarungen.

Im Gewerbemietrecht gilt weitgehend Vertragsfreiheit. Das schützt einerseits, birgt andererseits Risiken, weil viele Regelungen individuell ausgehandelt werden und der besondere Schutz des Wohnraummietrechts fehlt. Streit entsteht häufig über Laufzeiten, Betriebs- und Nebenkosten, Konkurrenzschutz, Instandhaltung oder die Beendigung des Mietverhältnisses.

Wir beraten Gewerbemieter und Vermieter bei der Gestaltung und Prüfung von Verträgen sowie bei Konflikten während der Vertragslaufzeit. Ziel ist eine rechtssichere Lösung, die Ihre wirtschaftlichen Interessen wahrt.

Typische Fragen

So gehen wir vor

Häufige Fragen

Nein. Im Gewerbemietrecht herrscht weitgehend Vertragsfreiheit, der besondere Schutz des Wohnraummietrechts gilt nicht. Umso wichtiger ist eine sorgfältige Vertragsgestaltung.
Vieles lässt sich vertraglich regeln, doch nicht jede Klausel ist wirksam. Wir prüfen die Nebenkostenvereinbarungen auf ihre Zulässigkeit.
Das hängt von der vertraglichen Gestaltung ab. Wir prüfen Kündigungsmöglichkeiten und beraten zu Alternativen wie einem Aufhebungsvertrag.

Direkt erreichbar

06128 / 488 46 0

post@kurtz-lynen.de

Kanzlei

Mittelgasse 30,
65232 Taunusstein

Beratung

Vor Ort · Video · Telefon

Erstberatung anfragen

Schildern Sie uns Ihren Fall — vor Ort oder digital per Video, Telefon und E-Mail.