Im Gewerbemietrecht gilt weitgehend Vertragsfreiheit. Das schützt einerseits, birgt andererseits Risiken, weil viele Regelungen individuell ausgehandelt werden und der besondere Schutz des Wohnraummietrechts fehlt. Streit entsteht häufig über Laufzeiten, Betriebs- und Nebenkosten, Konkurrenzschutz, Instandhaltung oder die Beendigung des Mietverhältnisses.
Wir beraten Gewerbemieter und Vermieter bei der Gestaltung und Prüfung von Verträgen sowie bei Konflikten während der Vertragslaufzeit. Ziel ist eine rechtssichere Lösung, die Ihre wirtschaftlichen Interessen wahrt.
Typische Fragen
- Ist der Gewerbemietvertrag ausgewogen gestaltet?
- Sind die Nebenkostenregelungen wirksam?
- Wie ist der Konkurrenzschutz geregelt?
- Wer trägt Instandhaltung und Schönheitsreparaturen?
- Wie kann das Mietverhältnis beendet werden?
So gehen wir vor
- Prüfung oder Gestaltung des Gewerbemietvertrags
- Bewertung von Nebenkosten- und Instandhaltungsklauseln
- Klärung von Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
- Außergerichtliche Durchsetzung Ihrer Interessen
- Vertretung im Streitfall vor Gericht
Häufige Fragen
Gilt im Gewerbemietrecht der Mieterschutz wie bei Wohnraum?
Nein. Im Gewerbemietrecht herrscht weitgehend Vertragsfreiheit, der besondere Schutz des Wohnraummietrechts gilt nicht. Umso wichtiger ist eine sorgfältige Vertragsgestaltung.
Können Nebenkosten frei vereinbart werden?
Vieles lässt sich vertraglich regeln, doch nicht jede Klausel ist wirksam. Wir prüfen die Nebenkostenvereinbarungen auf ihre Zulässigkeit.
Wie beende ich einen Gewerbemietvertrag vorzeitig?
Das hängt von der vertraglichen Gestaltung ab. Wir prüfen Kündigungsmöglichkeiten und beraten zu Alternativen wie einem Aufhebungsvertrag.