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Strafrecht

Ein strafrechtlicher Vorwurf ist eine belastende Situation. Wir verteidigen Ihre Rechte konsequent und mit der gebotenen Diskretion.

Ob Ermittlungsverfahren, Strafbefehl oder Anklage: Im Strafrecht kommt es auf eine frühzeitige und sorgfältige Verteidigung an. Wir raten dazu, vor jeder Aussage gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft zunächst anwaltlichen Rat einzuholen und von Ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen.

Wir übernehmen die Verteidigung in unterschiedlichen Bereichen des Strafrechts, nehmen Akteneinsicht und entwickeln eine auf Ihren Fall abgestimmte Strategie. Dabei behandeln wir Ihr Anliegen vertraulich und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren.

Ihre Situation

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So unterstützen wir Sie

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Häufige Fragen

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Einer Vorladung der Polizei als Beschuldigter müssen Sie in der Regel nicht folgen und Sie müssen sich nicht zur Sache äußern. Lassen Sie sich vorher anwaltlich beraten.
Ein Strafbefehl ist eine gerichtliche Entscheidung ohne Hauptverhandlung. Gegen ihn kann fristgebunden Einspruch eingelegt werden. Wir prüfen, ob das in Ihrem Fall sinnvoll ist.
So früh wie möglich. Bereits im Ermittlungsverfahren können wichtige Weichen gestellt werden, etwa bei der Akteneinsicht und der Entscheidung über eine Aussage.

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