Wenn sich nach dem Autokauf ein Mangel zeigt, etwa ein technischer Defekt, ein verschwiegener Vorschaden oder eine falsche Kilometerangabe, stellt sich die Frage nach Ihren Rechten. In Betracht kommen Nachbesserung, Rücktritt vom Kaufvertrag, Minderung des Kaufpreises oder Schadensersatz.
Entscheidend ist, ob Sie von einem Händler oder einer Privatperson gekauft haben, wie der Vertrag ausgestaltet ist und ob ein Gewährleistungsausschluss greift. Wir prüfen Ihren Fall, bewerten die Erfolgsaussichten und vertreten Sie gegenüber dem Verkäufer – außergerichtlich und, wenn nötig, vor Gericht.
Typische Fragen
- Handelt es sich um einen Sachmangel im rechtlichen Sinn?
- Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten?
- Muss ich dem Verkäufer eine Frist zur Nachbesserung setzen?
- Gilt der Gewährleistungsausschluss beim Privatkauf?
- Welche Rolle spielt ein verschwiegener Vorschaden?
So gehen wir vor
- Prüfung von Kaufvertrag und Fahrzeugunterlagen
- Einordnung, ob ein Sachmangel vorliegt
- Auswahl des passenden Rechts von Nachbesserung bis Rücktritt
- Fristsetzung und außergerichtliche Geltendmachung
- Gerichtliche Durchsetzung, wenn keine Einigung erzielt wird
Häufige Fragen
Kann ich auch beim Gebrauchtwagen Rechte geltend machen?
Ja. Auch beim Gebrauchtwagenkauf bestehen Gewährleistungsrechte. Beim Kauf von einem Händler sind diese meist umfangreicher als beim Privatkauf.
Was gilt bei einem Gewährleistungsausschluss?
Ein Ausschluss ist beim Privatverkauf oft zulässig, greift aber nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder einer Beschaffenheitsgarantie. Wir prüfen den Einzelfall.
Muss ich dem Verkäufer eine Frist setzen?
In der Regel ist zunächst eine Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Wir klären, ob Ausnahmen greifen.