Mangel beim Autokauf

Ob Neu- oder Gebrauchtwagen: Bei einem Mangel stehen Ihnen Rechte zu. Wir klären, welche das sind und wie Sie sie durchsetzen.

Wenn sich nach dem Autokauf ein Mangel zeigt, etwa ein technischer Defekt, ein verschwiegener Vorschaden oder eine falsche Kilometerangabe, stellt sich die Frage nach Ihren Rechten. In Betracht kommen Nachbesserung, Rücktritt vom Kaufvertrag, Minderung des Kaufpreises oder Schadensersatz.

Entscheidend ist, ob Sie von einem Händler oder einer Privatperson gekauft haben, wie der Vertrag ausgestaltet ist und ob ein Gewährleistungsausschluss greift. Wir prüfen Ihren Fall, bewerten die Erfolgsaussichten und vertreten Sie gegenüber dem Verkäufer – außergerichtlich und, wenn nötig, vor Gericht.

Typische Fragen

So gehen wir vor

Häufige Fragen

Ja. Auch beim Gebrauchtwagenkauf bestehen Gewährleistungsrechte. Beim Kauf von einem Händler sind diese meist umfangreicher als beim Privatkauf.
Ein Ausschluss ist beim Privatverkauf oft zulässig, greift aber nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder einer Beschaffenheitsgarantie. Wir prüfen den Einzelfall.
In der Regel ist zunächst eine Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Wir klären, ob Ausnahmen greifen.

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