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KFZ-Gewährleistung

Die gesetzliche Gewährleistung schützt Sie bei Mängeln am gekauften Fahrzeug. Wir sorgen dafür, dass Ihre Ansprüche nicht verfallen.

Die Gewährleistung ist der gesetzliche Anspruch des Käufers, wenn die Kaufsache bei Übergabe mangelhaft war. Beim Autokauf betrifft das etwa technische Defekte, die schon vor der Übergabe angelegt waren. Anders als eine freiwillige Garantie ergibt sich die Gewährleistung unmittelbar aus dem Gesetz.

In der Praxis geht es häufig um die Frage, ob ein Mangel bereits bei Übergabe bestand, welche Fristen gelten und ob ein Gewährleistungsausschluss wirksam ist. Wir prüfen Ihre Ansprüche, sichern die Fristen und vertreten Sie gegenüber Händler oder Verkäufer.

Typische Fragen

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So gehen wir vor

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Häufige Fragen

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Die gesetzliche Frist beträgt beim Kauf grundsätzlich zwei Jahre, beim Gebrauchtwagenkauf vom Händler kann sie auf ein Jahr verkürzt sein. Wir prüfen den konkreten Vertrag.
Die Gewährleistung ist ein gesetzlicher Anspruch bei anfänglichen Mängeln. Eine Garantie ist eine freiwillige Zusage von Hersteller oder Händler mit eigenen Bedingungen.
Gegenüber Verbrauchern ist ein vollständiger Ausschluss beim Händlerkauf nicht zulässig. Beim Privatkauf gelten andere Regeln.

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