Mangel beim Autokauf
Ob Neu- oder Gebrauchtwagen: Bei einem Mangel stehen Ihnen Rechte zu. Wir klären, welche das sind und wie Sie sie durchsetzen.
Wenn sich nach dem Autokauf ein Mangel zeigt, etwa ein technischer Defekt, ein verschwiegener Vorschaden oder eine falsche Kilometerangabe, stellt sich die Frage nach Ihren Rechten. In Betracht kommen Nachbesserung, Rücktritt vom Kaufvertrag, Minderung des Kaufpreises oder Schadensersatz.
Entscheidend ist, ob Sie von einem Händler oder einer Privatperson gekauft haben, wie der Vertrag ausgestaltet ist und ob ein Gewährleistungsausschluss greift. Wir prüfen Ihren Fall, bewerten die Erfolgsaussichten und vertreten Sie gegenüber dem Verkäufer – außergerichtlich und, wenn nötig, vor Gericht.
Typische Fragen
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- Handelt es sich um einen Sachmangel im rechtlichen Sinn?
- Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten?
- Muss ich dem Verkäufer eine Frist zur Nachbesserung setzen?
- Gilt der Gewährleistungsausschluss beim Privatkauf?
- Welche Rolle spielt ein verschwiegener Vorschaden?
So gehen wir vor
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- Prüfung von Kaufvertrag und Fahrzeugunterlagen
- Einordnung, ob ein Sachmangel vorliegt
- Auswahl des passenden Rechts von Nachbesserung bis Rücktritt
- Fristsetzung und außergerichtliche Geltendmachung
- Gerichtliche Durchsetzung, wenn keine Einigung erzielt wird
Häufige Fragen
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Kann ich auch beim Gebrauchtwagen Rechte geltend machen?
Was gilt bei einem Gewährleistungsausschluss?
Muss ich dem Verkäufer eine Frist setzen?
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