KFZ-Garantie
Eine Garantie kann zusätzliche Rechte bieten - aber nur, wenn ihre Bedingungen erfüllt sind. Wir prüfen, was Ihnen zusteht.
Eine KFZ-Garantie ist eine freiwillige Zusage von Hersteller, Händler oder einem Garantieanbieter. Sie tritt neben die gesetzliche Gewährleistung und richtet sich nach den vereinbarten Garantiebedingungen. Diese legen fest, welche Bauteile abgedeckt sind und welche Pflichten Sie einhalten müssen, etwa regelmäßige Inspektionen.
Im Streitfall lehnen Garantiegeber Leistungen oft mit Verweis auf angeblich nicht erfüllte Bedingungen ab. Wir prüfen den Garantievertrag, ordnen die Rechtslage ein und setzen berechtigte Ansprüche für Sie durch.
Typische Fragen
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- Welche Bauteile und Schäden deckt meine Garantie ab?
- Habe ich alle Bedingungen wie Wartungsintervalle eingehalten?
- Ist die Ablehnung des Garantiegebers berechtigt?
- Kann ich Garantie und Gewährleistung parallel nutzen?
- Welche Nachweise muss ich vorlegen?
So gehen wir vor
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- Prüfung des Garantievertrags und der Bedingungen
- Abgleich von Schaden und Deckungsumfang
- Bewertung der Ablehnungsgründe des Garantiegebers
- Geltendmachung der Garantieleistung
- Rechtliche Durchsetzung, wenn die Leistung verweigert wird
Häufige Fragen
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Ist die Garantie dasselbe wie die Gewährleistung?
Was, wenn ich eine Inspektion versäumt habe?
Kann ich beide Ansprüche geltend machen?
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06128 / 000 00
kanzlei@kurtz-lynen.de
Musterstraße 1, 65232 Taunusstein
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