Die Gewährleistung ist der gesetzliche Anspruch des Käufers, wenn die Kaufsache bei Übergabe mangelhaft war. Beim Autokauf betrifft das etwa technische Defekte, die schon vor der Übergabe angelegt waren. Anders als eine freiwillige Garantie ergibt sich die Gewährleistung unmittelbar aus dem Gesetz.
In der Praxis geht es häufig um die Frage, ob ein Mangel bereits bei Übergabe bestand, welche Fristen gelten und ob ein Gewährleistungsausschluss wirksam ist. Wir prüfen Ihre Ansprüche, sichern die Fristen und vertreten Sie gegenüber Händler oder Verkäufer.
Typische Fragen
- Worin unterscheiden sich Gewährleistung und Garantie?
- Wie lange kann ich Gewährleistungsansprüche geltend machen?
- Wer muss beweisen, dass der Mangel bei Übergabe bestand?
- Ist der Gewährleistungsausschluss im Vertrag wirksam?
- Welche Ansprüche habe ich konkret?
So gehen wir vor
- Prüfung von Kaufvertrag und Mangel
- Klärung der maßgeblichen Gewährleistungsfrist
- Bewertung eines vereinbarten Ausschlusses
- Geltendmachung der Ansprüche gegenüber dem Verkäufer
- Begleitung bis zur außergerichtlichen oder gerichtlichen Klärung
Häufige Fragen
Wie lange gilt die Gewährleistung beim Autokauf?
Die gesetzliche Frist beträgt beim Kauf grundsätzlich zwei Jahre, beim Gebrauchtwagenkauf vom Händler kann sie auf ein Jahr verkürzt sein. Wir prüfen den konkreten Vertrag.
Was ist der Unterschied zur Garantie?
Die Gewährleistung ist ein gesetzlicher Anspruch bei anfänglichen Mängeln. Eine Garantie ist eine freiwillige Zusage von Hersteller oder Händler mit eigenen Bedingungen.
Kann der Händler die Gewährleistung ausschließen?
Gegenüber Verbrauchern ist ein vollständiger Ausschluss beim Händlerkauf nicht zulässig. Beim Privatkauf gelten andere Regeln.