Eine KFZ-Garantie ist eine freiwillige Zusage von Hersteller, Händler oder einem Garantieanbieter. Sie tritt neben die gesetzliche Gewährleistung und richtet sich nach den vereinbarten Garantiebedingungen. Diese legen fest, welche Bauteile abgedeckt sind und welche Pflichten Sie einhalten müssen, etwa regelmäßige Inspektionen.
Im Streitfall lehnen Garantiegeber Leistungen oft mit Verweis auf angeblich nicht erfüllte Bedingungen ab. Wir prüfen den Garantievertrag, ordnen die Rechtslage ein und setzen berechtigte Ansprüche für Sie durch.
Typische Fragen
- Welche Bauteile und Schäden deckt meine Garantie ab?
- Habe ich alle Bedingungen wie Wartungsintervalle eingehalten?
- Ist die Ablehnung des Garantiegebers berechtigt?
- Kann ich Garantie und Gewährleistung parallel nutzen?
- Welche Nachweise muss ich vorlegen?
So gehen wir vor
- Prüfung des Garantievertrags und der Bedingungen
- Abgleich von Schaden und Deckungsumfang
- Bewertung der Ablehnungsgründe des Garantiegebers
- Geltendmachung der Garantieleistung
- Rechtliche Durchsetzung, wenn die Leistung verweigert wird
Häufige Fragen
Ist die Garantie dasselbe wie die Gewährleistung?
Nein. Die Garantie ist eine freiwillige, vertraglich vereinbarte Zusage. Die Gewährleistung ergibt sich dagegen unmittelbar aus dem Gesetz.
Was, wenn ich eine Inspektion versäumt habe?
Viele Garantien setzen die Einhaltung von Wartungsintervallen voraus. Ob ein Versäumnis den Anspruch entfallen lässt, hängt vom Einzelfall ab und ist zu prüfen.
Kann ich beide Ansprüche geltend machen?
Grundsätzlich ja. Garantie und Gewährleistung bestehen nebeneinander. Wir prüfen, welcher Weg für Sie günstiger ist.