Wer sich nach einem Unfall vom Unfallort entfernt, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen, begeht den Straftatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Es drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe sowie Punkte und je nach Schadenshöhe der Entzug der Fahrerlaubnis.
Häufig fehlt jedoch der Vorsatz, oder der Beschuldigte hat den Zusammenstoß gar nicht bemerkt. Auch eine mögliche tätige Reue kann eine Rolle spielen. Wir prüfen den Sachverhalt genau, nehmen Akteneinsicht und entwickeln eine Verteidigung, die auf Ihren Fall zugeschnitten ist.
Typische Fragen
- Habe ich den Unfall überhaupt bemerkt?
- Welche Feststellungen hätte ich ermöglichen müssen?
- Droht mir der Entzug der Fahrerlaubnis?
- Kann tätige Reue mir zugutekommen?
- Wie hoch muss der Schaden für schwere Folgen sein?
So gehen wir vor
- Akteneinsicht und Klärung des Sachverhalts
- Prüfung, ob Vorsatz und Bemerken nachweisbar sind
- Bewertung der Schadenshöhe und der Rechtsfolgen
- Prüfung von Möglichkeiten wie tätiger Reue
- Vertretung gegenüber Ermittlungsbehörde und Gericht
Häufige Fragen
Was, wenn ich den Unfall nicht bemerkt habe?
Der Tatbestand setzt Vorsatz voraus. Wer den Zusammenstoß nicht bemerkt hat, handelt nicht vorsätzlich. Das ist im Verfahren sorgfältig zu prüfen.
Kann ich den Fehler noch wiedergutmachen?
Unter bestimmten Voraussetzungen kann tätige Reue strafmildernd wirken, etwa wenn Sie die Feststellungen nachträglich ermöglichen. Wir prüfen, ob das in Ihrem Fall greift.
Droht immer der Führerscheinentzug?
Nicht in jedem Fall. Der Entzug hängt unter anderem von der Schadenshöhe ab. Wir prüfen die drohenden Folgen individuell.