Nötigung im Straßenverkehr
Nicht jedes aggressive Fahrmanöver ist strafbare Nötigung. Wir prüfen, ob die Voraussetzungen wirklich erfüllt sind.
Nötigung im Straßenverkehr liegt vor, wenn ein Verkehrsteilnehmer einen anderen mit Gewalt oder durch Drohung zu einem bestimmten Verhalten zwingt. Typische Vorwürfe sind dichtes Auffahren, Ausbremsen, Blockieren oder das Behindern beim Überholen. Die Nötigung ist eine Straftat und kann Fahrverbot oder Fahrerlaubnisentzug nach sich ziehen.
Die Abgrenzung zwischen einem noch zulässigen Verhalten und einer strafbaren Nötigung ist oft schwierig und stark vom Einzelfall geprägt. Wir prüfen die Beweise, etwa Zeugenaussagen oder Videoaufnahmen, und verteidigen Sie gegen den Vorwurf.
Typische Fragen
Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Ut elit tellus, luctus nec ullamcorper mattis, pulvinar dapibus leo.
- War das Fahrverhalten wirklich eine Nötigung?
- Wie lange und wie dicht wurde aufgefahren?
- Sind die Beweise belastbar?
- Droht ein Fahrverbot oder Fahrerlaubnisentzug?
- Welche Rolle spielen Zeugen oder Videoaufnahmen?
So gehen wir vor
Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Ut elit tellus, luctus nec ullamcorper mattis, pulvinar dapibus leo.
- Akteneinsicht und Prüfung der Beweismittel
- Bewertung des vorgeworfenen Fahrverhaltens
- Abgrenzung zwischen zulässigem Verhalten und Nötigung
- Prüfung der Verwertbarkeit von Aufnahmen
- Vertretung im Ermittlungs- und Strafverfahren
Häufige Fragen
Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Ut elit tellus, luctus nec ullamcorper mattis, pulvinar dapibus leo.
Ist dichtes Auffahren immer Nötigung?
Sind Dashcam-Aufnahmen als Beweis zulässig?
Droht mir ein Fahrverbot?
Direkt erreichbar
06128 / 000 00
kanzlei@kurtz-lynen.de
Musterstraße 1, 65232 Taunusstein
Vor Ort · Video · Telefon
Passend dazu
Erstberatung anfragen
Schildern Sie uns Ihren Fall — vor Ort oder digital per Video, Telefon und E-Mail.
Ihr Recht — konsequent durchgesetzt.
Fachanwältliche Beratung für Taunusstein, Wiesbaden, Mainz, Frankfurt und Koblenz. Schildern Sie uns Ihr Anliegen unverbindlich.