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Fahrerflucht

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort wird konsequent verfolgt. Frühzeitige Verteidigung ist hier besonders wichtig.

Wer sich nach einem Unfall vom Unfallort entfernt, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen, begeht den Straftatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Es drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe sowie Punkte und je nach Schadenshöhe der Entzug der Fahrerlaubnis.

Häufig fehlt jedoch der Vorsatz, oder der Beschuldigte hat den Zusammenstoß gar nicht bemerkt. Auch eine mögliche tätige Reue kann eine Rolle spielen. Wir prüfen den Sachverhalt genau, nehmen Akteneinsicht und entwickeln eine Verteidigung, die auf Ihren Fall zugeschnitten ist.

Typische Fragen

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So gehen wir vor

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Häufige Fragen

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Der Tatbestand setzt Vorsatz voraus. Wer den Zusammenstoß nicht bemerkt hat, handelt nicht vorsätzlich. Das ist im Verfahren sorgfältig zu prüfen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann tätige Reue strafmildernd wirken, etwa wenn Sie die Feststellungen nachträglich ermöglichen. Wir prüfen, ob das in Ihrem Fall greift.
Nicht in jedem Fall. Der Entzug hängt unter anderem von der Schadenshöhe ab. Wir prüfen die drohenden Folgen individuell.

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