Nötigung im Straßenverkehr liegt vor, wenn ein Verkehrsteilnehmer einen anderen mit Gewalt oder durch Drohung zu einem bestimmten Verhalten zwingt. Typische Vorwürfe sind dichtes Auffahren, Ausbremsen, Blockieren oder das Behindern beim Überholen. Die Nötigung ist eine Straftat und kann Fahrverbot oder Fahrerlaubnisentzug nach sich ziehen.
Die Abgrenzung zwischen einem noch zulässigen Verhalten und einer strafbaren Nötigung ist oft schwierig und stark vom Einzelfall geprägt. Wir prüfen die Beweise, etwa Zeugenaussagen oder Videoaufnahmen, und verteidigen Sie gegen den Vorwurf.
Typische Fragen
- War das Fahrverhalten wirklich eine Nötigung?
- Wie lange und wie dicht wurde aufgefahren?
- Sind die Beweise belastbar?
- Droht ein Fahrverbot oder Fahrerlaubnisentzug?
- Welche Rolle spielen Zeugen oder Videoaufnahmen?
So gehen wir vor
- Akteneinsicht und Prüfung der Beweismittel
- Bewertung des vorgeworfenen Fahrverhaltens
- Abgrenzung zwischen zulässigem Verhalten und Nötigung
- Prüfung der Verwertbarkeit von Aufnahmen
- Vertretung im Ermittlungs- und Strafverfahren
Häufige Fragen
Ist dichtes Auffahren immer Nötigung?
Nein. Ob dichtes Auffahren als Nötigung zu werten ist, hängt von Dauer, Abstand und den Gesamtumständen ab. Das ist stets im Einzelfall zu beurteilen.
Sind Dashcam-Aufnahmen als Beweis zulässig?
Die Verwertbarkeit von Videoaufnahmen ist rechtlich umstritten und einzelfallabhängig. Wir prüfen, ob und wie eine Aufnahme verwendet werden darf.
Droht mir ein Fahrverbot?
Bei einer Verurteilung wegen Nötigung im Verkehr kommen Fahrverbot oder Fahrerlaubnisentzug in Betracht. Wir prüfen, wie sich das vermeiden lässt.