Anders als oft angenommen gibt es nur selten einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. In den meisten Fällen ist sie das Ergebnis einer Verhandlung, etwa im Rahmen einer Kündigungsschutzklage oder eines Aufhebungsvertrags. Der Arbeitgeber zahlt sie häufig, um das Arbeitsverhältnis rechtssicher und ohne Prozessrisiko zu beenden.
Die Höhe hängt von vielen Faktoren ab, etwa der Dauer der Beschäftigung, den Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage und der Verhandlungssituation. Wir bewerten Ihre Ausgangslage realistisch und führen die Verhandlungen mit dem Ziel, ein für Sie günstiges Ergebnis zu erreichen.
Typische Fragen
- Habe ich überhaupt Anspruch auf eine Abfindung?
- Wie hoch könnte eine Abfindung ausfallen?
- Welche Rolle spielt die Kündigungsschutzklage?
- Sollte ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?
- Welche Folgen hat eine Abfindung für das Arbeitslosengeld?
So gehen wir vor
- Prüfung Ihrer Ausgangslage und der Erfolgsaussichten
- Realistische Einschätzung einer möglichen Abfindungshöhe
- Bewertung von Aufhebungsvertrag oder Kündigungsschutzklage
- Verhandlung mit dem Arbeitgeber
- Vertretung bis zum Abschluss der Einigung
Häufige Fragen
Habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung?
Nur in Ausnahmefällen. Meist ergibt sich die Abfindung aus einer Verhandlung, etwa im Kündigungsschutzverfahren oder über einen Aufhebungsvertrag.