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Abfindung

Eine Abfindung ist Verhandlungssache. Wir loten Ihre Position aus und holen für Sie ein bestmögliches Ergebnis heraus.

Anders als oft angenommen gibt es nur selten einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. In den meisten Fällen ist sie das Ergebnis einer Verhandlung, etwa im Rahmen einer Kündigungsschutzklage oder eines Aufhebungsvertrags. Der Arbeitgeber zahlt sie häufig, um das Arbeitsverhältnis rechtssicher und ohne Prozessrisiko zu beenden.

Die Höhe hängt von vielen Faktoren ab, etwa der Dauer der Beschäftigung, den Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage und der Verhandlungssituation. Wir bewerten Ihre Ausgangslage realistisch und führen die Verhandlungen mit dem Ziel, ein für Sie günstiges Ergebnis zu erreichen.

Typische Fragen

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So gehen wir vor

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Häufige Fragen

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Nur in Ausnahmefällen. Meist ergibt sich die Abfindung aus einer Verhandlung, etwa im Kündigungsschutzverfahren oder über einen Aufhebungsvertrag.
Es gibt keine feste Formel. Als Orientierung dient häufig ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr, doch die tatsächliche Höhe ist Verhandlungssache.
Eine Abfindung führt in der Regel nicht zu einer Anrechnung, kann aber bei einem Aufhebungsvertrag eine Sperrzeit auslösen. Das prüfen wir vorab.

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