Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie Anspruch auf Ersatz Ihres Schadens. Dazu zählen nicht nur die Reparaturkosten, sondern häufig auch Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagen, ein Sachverständigengutachten, Abschleppkosten sowie eine Unkostenpauschale. Bei Personenschäden kommen Schmerzensgeld und weitere Ansprüche hinzu.
Versicherungen kürzen Positionen erfahrungsgemäß gern. Wir prüfen, was Ihnen tatsächlich zusteht, stellen die Ansprüche gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend und setzen sie durch. Bei unverschuldeten Unfällen trägt in der Regel die gegnerische Versicherung auch die Anwaltskosten.
Typische Fragen
- Welche Schadenspositionen kann ich geltend machen?
- Darf ich mir Werkstatt und Gutachter selbst aussuchen?
- Was tun, wenn die Versicherung nur teilweise zahlt?
- Steht mir ein Mietwagen oder Nutzungsausfall zu?
- Wer trägt die Kosten für den Anwalt?
So gehen wir vor
- Prüfung der Haftungslage und der Unfallunterlagen
- Ermittlung aller ersatzfähigen Schadenspositionen
- Geltendmachung gegenüber der gegnerischen Versicherung
- Nachverhandlung bei Kürzungen und Ablehnungen
- Gerichtliche Durchsetzung, falls keine faire Einigung gelingt
Häufige Fragen
Muss ich die gegnerische Versicherung selbst kontaktieren?
Nein. Wir übernehmen die gesamte Korrespondenz mit der Versicherung und vertreten Ihre Interessen.
Wer zahlt den Anwalt bei einem unverschuldeten Unfall?
Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die Anwaltskosten in der Regel zum ersatzfähigen Schaden und werden von der gegnerischen Versicherung getragen.
Wie schnell sollte ich reagieren?
Melden Sie sich möglichst zeitnah. So lassen sich Beweise sichern und Ansprüche vollständig geltend machen.