Bei der Rückgabe eines Leasingfahrzeugs bewertet der Leasinggeber den Zustand und stellt für vermeintliche Schäden oder eine überhöhte Laufleistung Nachforderungen. Nicht jede beanstandete Gebrauchsspur ist jedoch ein ersatzpflichtiger Schaden – normale Abnutzung muss der Leasingnehmer nicht bezahlen.
Wir prüfen das Rückgabeprotokoll, die Schadensbewertung und die Abrechnung. Überzogene oder unberechtigte Forderungen wehren wir ab und vertreten Sie gegenüber der Leasinggesellschaft.
Typische Fragen
- Was gilt als normale Abnutzung und was als Schaden?
- Ist die Minderwertberechnung nachvollziehbar?
- Muss ich Nachforderungen wegen Mehrkilometern zahlen?
- War die Zustandsbewertung bei Rückgabe korrekt?
- Kann ich der Abrechnung widersprechen?
So gehen wir vor
- Prüfung von Leasingvertrag und Rückgabeprotokoll
- Bewertung der geltend gemachten Schäden
- Abgrenzung von Abnutzung und ersatzpflichtigem Schaden
- Widerspruch gegen unberechtigte Nachforderungen
- Vertretung gegenüber der Leasinggesellschaft
Häufige Fragen
Muss ich für normale Gebrauchsspuren zahlen?
Normale, vertragsgemäße Abnutzung ist mit den Leasingraten abgegolten. Nur darüber hinausgehende Schäden können eine Nachforderung rechtfertigen.
Wie werden Mehrkilometer abgerechnet?
Für vereinbarte Mehr- oder Minderkilometer gelten die im Vertrag festgelegten Sätze. Wir prüfen, ob die Abrechnung korrekt ist.
Kann ich gegen die Schadensbewertung vorgehen?
Ja. Eine überhöhte oder fehlerhafte Bewertung lässt sich anfechten. Wir prüfen die Grundlagen und legen Widerspruch ein.