Leasing-Rückgabe

Nach Ablauf des Leasingvertrags kommt es häufig zum Streit über Fahrzeugzustand und Minderwert. Wir prüfen, was wirklich berechtigt ist.

Bei der Rückgabe eines Leasingfahrzeugs bewertet der Leasinggeber den Zustand und stellt für vermeintliche Schäden oder eine überhöhte Laufleistung Nachforderungen. Nicht jede beanstandete Gebrauchsspur ist jedoch ein ersatzpflichtiger Schaden – normale Abnutzung muss der Leasingnehmer nicht bezahlen.

Wir prüfen das Rückgabeprotokoll, die Schadensbewertung und die Abrechnung. Überzogene oder unberechtigte Forderungen wehren wir ab und vertreten Sie gegenüber der Leasinggesellschaft.

Typische Fragen

So gehen wir vor

Häufige Fragen

Normale, vertragsgemäße Abnutzung ist mit den Leasingraten abgegolten. Nur darüber hinausgehende Schäden können eine Nachforderung rechtfertigen.
Für vereinbarte Mehr- oder Minderkilometer gelten die im Vertrag festgelegten Sätze. Wir prüfen, ob die Abrechnung korrekt ist.
Ja. Eine überhöhte oder fehlerhafte Bewertung lässt sich anfechten. Wir prüfen die Grundlagen und legen Widerspruch ein.

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