Der Vorwurf der Trunkenheit am Steuer kann als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat verfolgt werden – je nach Alkoholisierung und Fahrverhalten. Es drohen Geldbuße oder Geldstrafe, Punkte, ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis mit anschließender Sperrfrist.
Entscheidend sind die Details: der gemessene Wert, die Umstände der Kontrolle, die Verwertbarkeit von Blut- oder Atemalkoholmessung und mögliche Verfahrensfehler. Wir nehmen Akteneinsicht, prüfen die Beweislage und entwickeln eine auf Ihren Fall zugeschnittene Verteidigungsstrategie.
Typische Fragen
- Handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat?
- Verliere ich meine Fahrerlaubnis und für wie lange?
- War die Blut- oder Atemalkoholmessung verwertbar?
- Droht mir eine MPU?
- Kann ich mich gegen den Vorwurf verteidigen?
So gehen wir vor
- Akteneinsicht und Prüfung der Beweismittel
- Kontrolle von Messverfahren und Verfahrensablauf
- Bewertung der drohenden Rechtsfolgen
- Entwicklung einer Verteidigungsstrategie
- Vertretung gegenüber Behörde und Gericht
Häufige Fragen
Ab welchem Wert ist Trunkenheit eine Straftat?
Das hängt vom Promillewert und den Umständen ab. Bereits ab bestimmten Werten oder bei Ausfallerscheinungen kommt eine Straftat in Betracht. Wir bewerten Ihren Fall konkret.
Kann ich meinen Führerschein behalten?
Das lässt sich nicht pauschal sagen. Ob und wie lange die Fahrerlaubnis entzogen wird, hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen alle Ansatzpunkte.
Sollte ich vor dem Anwaltsgespräch Angaben machen?
Sie haben das Recht zu schweigen. Machen Sie zunächst keine Angaben zur Sache und lassen Sie sich vorher anwaltlich beraten.