Trunkenheit am Steuer

Ein Verfahren wegen Trunkenheit im Verkehr hat oft weitreichende Folgen. Wir setzen frühzeitig an, um diese zu begrenzen.

Der Vorwurf der Trunkenheit am Steuer kann als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat verfolgt werden – je nach Alkoholisierung und Fahrverhalten. Es drohen Geldbuße oder Geldstrafe, Punkte, ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis mit anschließender Sperrfrist.

Entscheidend sind die Details: der gemessene Wert, die Umstände der Kontrolle, die Verwertbarkeit von Blut- oder Atemalkoholmessung und mögliche Verfahrensfehler. Wir nehmen Akteneinsicht, prüfen die Beweislage und entwickeln eine auf Ihren Fall zugeschnittene Verteidigungsstrategie.

Typische Fragen

So gehen wir vor

Häufige Fragen

Das hängt vom Promillewert und den Umständen ab. Bereits ab bestimmten Werten oder bei Ausfallerscheinungen kommt eine Straftat in Betracht. Wir bewerten Ihren Fall konkret.
Das lässt sich nicht pauschal sagen. Ob und wie lange die Fahrerlaubnis entzogen wird, hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen alle Ansatzpunkte.
Sie haben das Recht zu schweigen. Machen Sie zunächst keine Angaben zur Sache und lassen Sie sich vorher anwaltlich beraten.

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