Die Gefährdung des Straßenverkehrs ist eine Straftat und setzt voraus, dass durch ein bestimmtes Fahrverhalten Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert konkret gefährdet wurden. In Betracht kommen etwa Fahruntüchtigkeit oder grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten wie riskantes Überholen.
Die Anforderungen an eine konkrete Gefährdung sind hoch. Oft lässt sich hinterfragen, ob tatsächlich eine solche Gefahr bestand. Wir nehmen Akteneinsicht, prüfen die Beweise und verteidigen Sie mit dem Ziel, die Folgen abzuwenden oder zu mildern.
Typische Fragen
- Lag wirklich eine konkrete Gefährdung vor?
- War mein Verhalten grob verkehrswidrig und rücksichtslos?
- Welche Strafe und welche Nebenfolgen drohen?
- Ist der Entzug der Fahrerlaubnis zu erwarten?
- Reichen die Beweise für eine Verurteilung aus?
So gehen wir vor
- Akteneinsicht und Sichtung der Beweislage
- Prüfung, ob eine konkrete Gefährdung nachweisbar ist
- Bewertung des vorgeworfenen Fahrverhaltens
- Entwicklung einer Verteidigungslinie
- Vertretung im Ermittlungs- und Strafverfahren
Häufige Fragen
Was bedeutet konkrete Gefährdung?
Erforderlich ist, dass ein Mensch oder eine fremde Sache von bedeutendem Wert tatsächlich in Gefahr geraten ist. Eine bloß abstrakte Gefahr genügt nicht.
Droht der Entzug der Fahrerlaubnis?
Bei einer Verurteilung wegen Straßenverkehrsgefährdung kommt ein Entzug der Fahrerlaubnis in Betracht. Wir prüfen, wie sich das vermeiden oder begrenzen lässt.
Wie beginnt meine Verteidigung?
Am Anfang stehen Akteneinsicht und eine sorgfältige Prüfung der Beweise. Machen Sie vorher keine Angaben zur Sache.