Wer ein Kraftfahrzeug führt, ohne die erforderliche Fahrerlaubnis zu besitzen, macht sich strafbar. Das betrifft nicht nur Personen ohne Führerschein, sondern auch Fälle nach einem Entzug der Fahrerlaubnis oder während einer Sperrfrist. Es drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe sowie eine weitere Sperre für die Neuerteilung.
Auch der Halter, der ein solches Fahren anordnet oder zulässt, kann sich strafbar machen. Wir prüfen, ob tatsächlich keine gültige Fahrerlaubnis vorlag, ob ein Irrtum in Betracht kommt und welche Verteidigungsmöglichkeiten bestehen.
Typische Fragen
- Lag zum Tatzeitpunkt eine gültige Fahrerlaubnis vor?
- Wusste ich, dass ich nicht fahren durfte?
- Welche Strafe droht mir?
- Wirkt sich das auf eine spätere Neuerteilung aus?
- Kann auch der Fahrzeughalter belangt werden?
So gehen wir vor
- Akteneinsicht und Prüfung des Fahrerlaubnisstatus
- Klärung, ob Vorsatz oder Irrtum vorliegt
- Bewertung der drohenden Strafe und Nebenfolgen
- Entwicklung einer Verteidigungsstrategie
- Vertretung im Straf- und Ermittlungsverfahren
Häufige Fragen
Was gilt bei einem ausländischen Führerschein?
Ob ein ausländischer Führerschein in Deutschland zum Fahren berechtigt, hängt von mehreren Faktoren ab. Wir prüfen, ob im konkreten Fall eine gültige Fahrerlaubnis vorlag.
Ist ein Irrtum von Bedeutung?
Ja. Wenn Sie ohne Verschulden davon ausgingen, fahren zu dürfen, kann das die Strafbarkeit beeinflussen. Das ist im Einzelfall zu prüfen.
Welche Folgen hat eine Verurteilung für den Führerschein?
Neben der Strafe kann eine erneute Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis verhängt werden. Wir prüfen, wie sich das begrenzen lässt.