Verbotene Kraftfahrzeugrennen sind seit einigen Jahren als eigenständige Straftat geregelt. Erfasst wird nicht nur das Rennen mehrerer Fahrzeuge, sondern auch das grob verkehrswidrige und rücksichtslose Fahren eines Einzelnen mit dem Ziel, eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen. Es drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, der Entzug der Fahrerlaubnis und die Einziehung des Fahrzeugs.
Der Tatbestand ist weit gefasst, sodass es auf die genaue Bewertung des Fahrverhaltens ankommt. Wir nehmen Akteneinsicht, prüfen die Beweislage und verteidigen Sie mit dem Ziel, die schwerwiegenden Folgen abzuwenden oder zu mildern.
Typische Fragen
- Lag tatsächlich ein Rennen im rechtlichen Sinn vor?
- War mein Fahren grob verkehrswidrig und rücksichtslos?
- Droht die Einziehung meines Fahrzeugs?
- Wird mir die Fahrerlaubnis entzogen?
- Wie belastbar sind die Beweise gegen mich?
So gehen wir vor
- Akteneinsicht und Sichtung der Beweise
- Prüfung, ob die Voraussetzungen eines Rennens vorliegen
- Bewertung des vorgeworfenen Fahrverhaltens
- Prüfung der drohenden Einziehung des Fahrzeugs
- Vertretung im Ermittlungs- und Strafverfahren
Häufige Fragen
Kann auch ein Einzelfahrer betroffen sein?
Ja. Der Tatbestand erfasst auch das grob verkehrswidrige und rücksichtslose Fahren eines Einzelnen, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen.
Kann mein Auto eingezogen werden?
Bei einer Verurteilung ist die Einziehung des Fahrzeugs möglich. Wir prüfen, ob und wie sich das im konkreten Fall abwenden lässt.
Verliere ich meine Fahrerlaubnis?
Der Entzug der Fahrerlaubnis kommt bei diesem Vorwurf regelmäßig in Betracht. Wir prüfen alle Ansatzpunkte zu Ihren Gunsten.