Illegale Autorennen

Der Vorwurf illegaler Autorennen wird streng geahndet. Auch das Fahren als Einzelner kann erfasst sein. Wir prüfen den Fall genau.

Verbotene Kraftfahrzeugrennen sind seit einigen Jahren als eigenständige Straftat geregelt. Erfasst wird nicht nur das Rennen mehrerer Fahrzeuge, sondern auch das grob verkehrswidrige und rücksichtslose Fahren eines Einzelnen mit dem Ziel, eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen. Es drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, der Entzug der Fahrerlaubnis und die Einziehung des Fahrzeugs.

Der Tatbestand ist weit gefasst, sodass es auf die genaue Bewertung des Fahrverhaltens ankommt. Wir nehmen Akteneinsicht, prüfen die Beweislage und verteidigen Sie mit dem Ziel, die schwerwiegenden Folgen abzuwenden oder zu mildern.

Typische Fragen

So gehen wir vor

Häufige Fragen

Ja. Der Tatbestand erfasst auch das grob verkehrswidrige und rücksichtslose Fahren eines Einzelnen, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen.
Bei einer Verurteilung ist die Einziehung des Fahrzeugs möglich. Wir prüfen, ob und wie sich das im konkreten Fall abwenden lässt.
Der Entzug der Fahrerlaubnis kommt bei diesem Vorwurf regelmäßig in Betracht. Wir prüfen alle Ansatzpunkte zu Ihren Gunsten.

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