Der Kauf eines Fahrzeugs ist oft mit hohen Kosten verbunden, und nicht selten treten nach dem Erwerb Mängel auf. Ob verschwiegene Vorschäden, technische Defekte oder Abweichungen von der Zusicherung: Das Gewährleistungsrecht bietet Ihnen als Käufer verschiedene Möglichkeiten, von der Nachbesserung bis zur Rückabwicklung des Kaufvertrags.
Wir prüfen Ihren Kauf-, Garantie- oder Leasingvertrag und beraten Sie zu Ihren Ansprüchen. Dabei berücksichtigen wir die Unterschiede zwischen dem Kauf von privat und vom Händler sowie die Reichweite von Garantiezusagen. Auch bei Streitigkeiten aus laufenden Leasingverhältnissen stehen wir Ihnen zur Seite.
Ihre Situation
- An Ihrem gekauften Fahrzeug zeigen sich kurz nach dem Erwerb Mängel.
- Der Händler verweigert Nachbesserung, Rücknahme oder Minderung.
- Sie sind unsicher, ob eine Garantie- oder Gewährleistungszusage greift.
- Es gibt Streit über Zustand, Kosten oder Abrechnung bei Ende eines Leasingvertrags.
So unterstützen wir Sie
- Wir prüfen Kaufvertrag, Fahrzeughistorie und die geltend gemachten Mängel.
- Wir setzen Nachbesserung, Minderung, Rücktritt oder Schadenersatz durch.
- Wir bewerten Garantiebedingungen und deren Reichweite für Ihren Fall.
- Wir vertreten Sie bei Auseinandersetzungen über Leasingverträge und deren Abrechnung.
Häufige Fragen
Welche Rechte habe ich bei einem mangelhaften Gebrauchtwagen?
Je nach Fall kommen Nachbesserung, Minderung des Kaufpreises, Rücktritt vom Vertrag oder Schadenersatz in Betracht. Welcher Weg sinnvoll ist, hängt von Art und Umfang des Mangels ab.
Kann die Gewährleistung beim Privatkauf ausgeschlossen werden?
Beim Kauf von privat ist ein Gewährleistungsausschluss oft zulässig. Er greift jedoch nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Wir prüfen die Wirksamkeit im Einzelfall.
Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?
Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben, die Garantie ist eine freiwillige zusätzliche Zusage von Händler oder Hersteller mit eigenen Bedingungen. Beide können nebeneinander bestehen.