KFZ-Recht

Vom Gebrauchtwagenkauf bis zum Leasingvertrag: Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte gegenüber Händler, Hersteller und Leasinggeber durchzusetzen.

Der Kauf eines Fahrzeugs ist oft mit hohen Kosten verbunden, und nicht selten treten nach dem Erwerb Mängel auf. Ob verschwiegene Vorschäden, technische Defekte oder Abweichungen von der Zusicherung: Das Gewährleistungsrecht bietet Ihnen als Käufer verschiedene Möglichkeiten, von der Nachbesserung bis zur Rückabwicklung des Kaufvertrags.

Wir prüfen Ihren Kauf-, Garantie- oder Leasingvertrag und beraten Sie zu Ihren Ansprüchen. Dabei berücksichtigen wir die Unterschiede zwischen dem Kauf von privat und vom Händler sowie die Reichweite von Garantiezusagen. Auch bei Streitigkeiten aus laufenden Leasingverhältnissen stehen wir Ihnen zur Seite.

Ihre Situation

So unterstützen wir Sie

Häufige Fragen

Je nach Fall kommen Nachbesserung, Minderung des Kaufpreises, Rücktritt vom Vertrag oder Schadenersatz in Betracht. Welcher Weg sinnvoll ist, hängt von Art und Umfang des Mangels ab.
Beim Kauf von privat ist ein Gewährleistungsausschluss oft zulässig. Er greift jedoch nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Wir prüfen die Wirksamkeit im Einzelfall.
Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben, die Garantie ist eine freiwillige zusätzliche Zusage von Händler oder Hersteller mit eigenen Bedingungen. Beide können nebeneinander bestehen.

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