Verkehrsstrafsachen wie Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Unfallflucht oder Gefährdung des Straßenverkehrs haben oft weitreichende Folgen. Neben einer möglichen Geldstrafe drohen der Entzug der Fahrerlaubnis, eine Sperrfrist und ein Eintrag ins Führungszeugnis. Umso wichtiger ist eine sorgfältige Verteidigung ab dem ersten Vorwurf.
Als Fachanwälte für Verkehrsrecht prüfen wir die Akten, bewerten die Beweislage und entwickeln eine Verteidigungsstrategie. Rechtsanwalt Michael Lynen ist zudem im ADAC-Netzwerk aktiv. Wir raten dringend dazu, vor einer Aussage bei Polizei oder Staatsanwaltschaft zunächst anwaltlichen Rat einzuholen.
Ihre Situation
- Gegen Sie wird wegen Trunkenheit oder Drogen im Straßenverkehr ermittelt.
- Ihnen wird Unfallflucht oder Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen.
- Sie haben eine Vorladung oder einen Strafbefehl erhalten.
- Ihnen droht der Entzug der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist.
So unterstützen wir Sie
- Wir beantragen Akteneinsicht und prüfen die Beweise auf Verwertbarkeit.
- Wir beraten Sie zum richtigen Umgang mit Vorladung und Aussage.
- Wir entwickeln eine auf Ihren Fall zugeschnittene Verteidigungsstrategie.
- Wir vertreten Sie gegenüber Staatsanwaltschaft und im Verfahren vor Gericht.
Häufige Fragen
Soll ich bei der Polizei aussagen, wenn mir eine Verkehrsstraftat vorgeworfen wird?
Sie sind nicht verpflichtet, zur Sache auszusagen. Wir raten, vor jeder Aussage zunächst Akteneinsicht zu nehmen und den Sachverhalt anwaltlich prüfen zu lassen.
Ab welchem Alkoholwert drohen strafrechtliche Folgen?
Bereits ab bestimmten Promillewerten kann eine Straftat vorliegen, in einzelnen Fällen auch darunter bei Ausfallerscheinungen. Die genaue Bewertung hängt vom Einzelfall ab.
Kann ich meinen Führerschein trotz Verfahren behalten?
Ob die Fahrerlaubnis erhalten bleibt, hängt vom konkreten Vorwurf und Verfahrensverlauf ab. Wir setzen uns dafür ein, unnötige oder unverhältnismäßige Maßnahmen abzuwenden.