Im Wohnungseigentumsrecht geht es um das Verhältnis der Eigentümer untereinander, um Beschlüsse der Eigentümerversammlung, die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums und die Verteilung von Kosten. Nicht selten entstehen Konflikte über Instandhaltung, Hausgeld oder die Anfechtung von Beschlüssen.
Rechtsanwältin Heidrun Kurtz berät als Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Eigentümer und Verwalter. Wir prüfen Beschlüsse und Abrechnungen, beraten zu Rechten und Pflichten in der Gemeinschaft und vertreten Sie bei der Anfechtung von Beschlüssen sowie in gerichtlichen Verfahren.
Ihre Situation
- Sie möchten einen Beschluss der Eigentümerversammlung anfechten.
- Es gibt Streit über Hausgeld, Sonderumlagen oder die Jahresabrechnung.
- Fragen der Instandhaltung oder baulicher Veränderungen sind unklar.
- Sie sind Verwalter und benötigen rechtssichere Grundlagen für Ihre Entscheidungen.
So unterstützen wir Sie
- Wir prüfen Beschlüsse der Eigentümerversammlung auf ihre Rechtmäßigkeit.
- Wir bewerten Abrechnungen, Kostenverteilung und Sonderumlagen.
- Wir beraten zu baulichen Veränderungen und zur Instandhaltung.
- Wir vertreten Sie bei der Beschlussanfechtung und im WEG-Verfahren.
Häufige Fragen
In welcher Frist kann ich einen Beschluss anfechten?
Ein Beschluss der Eigentümerversammlung muss innerhalb einer bestimmten Frist nach der Versammlung angefochten werden. Diese Frist ist kurz bemessen, daher sollten Sie zügig handeln.
Wer trägt die Kosten für Instandhaltungen am Gemeinschaftseigentum?
Kosten für das Gemeinschaftseigentum werden grundsätzlich von allen Eigentümern nach dem geltenden Verteilungsschlüssel getragen. Abweichungen können sich aus der Teilungserklärung oder Beschlüssen ergeben.
Darf ich bauliche Veränderungen an meinem Sondereigentum vornehmen?
Innerhalb des Sondereigentums bestehen Gestaltungsmöglichkeiten, sofern Gemeinschaftseigentum und die Rechte anderer Eigentümer nicht beeinträchtigt werden. Die Grenzen prüfen wir im Einzelfall.