Ob Ermittlungsverfahren, Strafbefehl oder Anklage: Im Strafrecht kommt es auf eine frühzeitige und sorgfältige Verteidigung an. Wir raten dazu, vor jeder Aussage gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft zunächst anwaltlichen Rat einzuholen und von Ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen.
Wir übernehmen die Verteidigung in unterschiedlichen Bereichen des Strafrechts, nehmen Akteneinsicht und entwickeln eine auf Ihren Fall abgestimmte Strategie. Dabei behandeln wir Ihr Anliegen vertraulich und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren.
Ihre Situation
- Gegen Sie wird ein Ermittlungsverfahren geführt oder Sie wurden vorgeladen.
- Sie haben einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift erhalten.
- Sie sind unsicher, ob und wie Sie sich gegenüber den Behörden äußern sollen.
- Sie sind als Geschädigter auf eine anwaltliche Vertretung angewiesen.
So unterstützen wir Sie
- Wir beantragen Akteneinsicht und prüfen die Beweislage.
- Wir beraten Sie zum richtigen Umgang mit Vorladung und Aussage.
- Wir entwickeln eine tragfähige Verteidigungsstrategie für Ihr Verfahren.
- Wir vertreten Sie gegenüber Staatsanwaltschaft und in der Hauptverhandlung.
Häufige Fragen
Muss ich einer polizeilichen Vorladung folgen?
Einer Vorladung der Polizei als Beschuldigter müssen Sie in der Regel nicht folgen und Sie müssen sich nicht zur Sache äußern. Lassen Sie sich vorher anwaltlich beraten.
Was bedeutet ein Strafbefehl?
Ein Strafbefehl ist eine gerichtliche Entscheidung ohne Hauptverhandlung. Gegen ihn kann fristgebunden Einspruch eingelegt werden. Wir prüfen, ob das in Ihrem Fall sinnvoll ist.
Ab wann sollte ich einen Verteidiger einschalten?
So früh wie möglich. Bereits im Ermittlungsverfahren können wichtige Weichen gestellt werden, etwa bei der Akteneinsicht und der Entscheidung über eine Aussage.