Das Wohnungseigentumsrecht regelt das Verhältnis der Eigentümer untereinander sowie zur Verwaltung. Häufige Themen sind die Wirksamkeit von Beschlüssen der Eigentümerversammlung, die Verteilung von Kosten, bauliche Veränderungen, die Jahresabrechnung und Konflikte mit der Verwaltung.
Wir beraten einzelne Wohnungseigentümer ebenso wie Eigentümergemeinschaften. Wir prüfen Beschlüsse, wahren Anfechtungsfristen und vertreten Ihre Interessen gegenüber Miteigentümern oder der Verwaltung – außergerichtlich und vor Gericht.
Typische Fragen
- Ist ein Beschluss der Eigentümerversammlung wirksam?
- Kann ich einen Beschluss anfechten und bis wann?
- Wie werden Kosten und Lasten verteilt?
- Was gilt für bauliche Veränderungen?
- Welche Rechte habe ich gegenüber der Verwaltung?
So gehen wir vor
- Prüfung von Beschlüssen und Versammlungsprotokollen
- Bewertung von Abrechnungen und Kostenverteilung
- Wahrung der Anfechtungsfristen
- Vertretung gegenüber Miteigentümern und Verwaltung
- Begleitung im gerichtlichen Verfahren
Häufige Fragen
Wie lange kann ich einen Beschluss anfechten?
Für die Anfechtung von Beschlüssen gilt eine kurze Frist. Reagieren Sie deshalb zügig, damit Ihre Rechte nicht verfallen.
Wer entscheidet über bauliche Veränderungen?
Bauliche Veränderungen bedürfen in der Regel eines Beschlusses der Eigentümergemeinschaft. Die Einzelheiten prüfen wir anhand von Teilungserklärung und Gesetz.
Kann ich gegen die Verwaltung vorgehen?
Ja. Bei Pflichtverletzungen der Verwaltung bestehen verschiedene Möglichkeiten. Wir prüfen, welche Schritte sinnvoll sind.