Bußgeldbescheide wegen Geschwindigkeits-, Abstands- oder Rotlichtverstößen können neben dem Bußgeld auch Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot nach sich ziehen. Häufig lohnt sich eine anwaltliche Prüfung, denn Messverfahren, Fristen und die Verwertbarkeit von Beweisen sind oft angreifbar.
Wir prüfen Ihren Bescheid und beraten Sie, ob ein Einspruch sinnvoll ist. Auch in Fahrerlaubnisangelegenheiten, etwa bei drohendem Fahrverbot oder Fragen zur Wiedererteilung, stehen wir Ihnen zur Seite. Ziel ist es, unangemessene Folgen für Ihre Mobilität abzuwenden.
Ihre Situation
- Sie haben einen Bußgeldbescheid wegen eines Verkehrsverstoßes erhalten.
- Ihnen droht ein Fahrverbot oder ein Eintrag von Punkten in Flensburg.
- Sie zweifeln an der Richtigkeit einer Geschwindigkeits- oder Abstandsmessung.
- Sie haben Fragen zur Wiedererteilung Ihrer Fahrerlaubnis.
So unterstützen wir Sie
- Wir prüfen den Bußgeldbescheid auf formale und inhaltliche Fehler.
- Wir nehmen Akteneinsicht und bewerten das Messverfahren.
- Wir legen fristgerecht Einspruch ein und begründen ihn.
- Wir setzen uns für den Erhalt Ihrer Fahrerlaubnis und gegen unverhältnismäßige Fahrverbote ein.
Häufige Fragen
Lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Ob ein Einspruch Erfolg verspricht, hängt von den Umständen ab, etwa der Messmethode, der Beweislage und der Höhe der drohenden Folgen. Wir prüfen dies für Sie im Einzelfall.
Wie viel Zeit habe ich für den Einspruch?
Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie in der Regel innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen. Diese Frist sollte unbedingt gewahrt werden.
Kann ich ein Fahrverbot abwenden?
In bestimmten Konstellationen lässt sich ein Fahrverbot vermeiden oder in eine höhere Geldbuße umwandeln. Ob das möglich ist, klären wir anhand Ihres Falls.