Das Arbeitsverhältnis berührt die wirtschaftliche Existenz. Umso belastender ist eine Kündigung oder ein Konflikt am Arbeitsplatz. Wir beraten Arbeitnehmer, die sich gegen eine Kündigung wehren oder eine angemessene Abfindung erzielen möchten, ebenso wie Arbeitgeber, die rechtssichere Entscheidungen treffen wollen.
Wir prüfen die Wirksamkeit von Kündigungen, bewerten Aufhebungs- und Abwicklungsverträge und vertreten Sie im Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht. Weil im Arbeitsrecht kurze Fristen gelten, sollten Sie bei einer Kündigung zügig handeln.
Ihre Situation
- Sie haben eine Kündigung erhalten und möchten sich dagegen wehren.
- Ihnen wird ein Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag vorgelegt.
- Es gibt Streit über Abfindung, Arbeitszeugnis oder ausstehende Vergütung.
- Sie sind Arbeitgeber und möchten eine Trennung rechtssicher gestalten.
So unterstützen wir Sie
- Wir prüfen die Wirksamkeit der Kündigung und Ihre Erfolgsaussichten.
- Wir erheben fristgerecht Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht.
- Wir verhandeln über Abfindung, Freistellung und Zeugnisformulierungen.
- Wir prüfen und gestalten Aufhebungs- und Abwicklungsverträge.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit, gegen eine Kündigung vorzugehen?
Gegen eine Kündigung muss die Kündigungsschutzklage in der Regel innerhalb von drei Wochen nach Zugang beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Danach gilt die Kündigung meist als wirksam.
Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht nur in bestimmten Fällen. Häufig wird eine Abfindung jedoch im Rahmen eines Vergleichs im Kündigungsschutzverfahren ausgehandelt.
Soll ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?
Ein Aufhebungsvertrag kann Nachteile beim Arbeitslosengeld haben. Lassen Sie ihn vor einer Unterschrift prüfen, damit Sie die Folgen kennen.